Unsere Wohn- & Werkstätten bleiben weiter geöffnet

Unsere Werkstätten werden richtigerweise wie andere Arbeitsstätten behandelt und können weiter arbeiten. Bewohner*innen unserer Wohnhäuser sind weiter besuchbar, allerdings eingeschränkt. Und alle müssen vorsichtig sein.

 

Natürlich haben alle unsere Einrichtungen sorgfältig ausgearbeitete Hygienekonzepte, die genau wie bisher unbedingt zu beachten sind. Da Mitarbeitende und Begleitete sich offenbar gut daran halten, sind in unseren Einrichtungen bisher keine Corona-Infektionen aufgetreten. Die genauen Regelungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Ostholstein.

 

Für die Werkstätten für angepasste Arbeit gilt ebenso wie für die angeschlossenen Tagesförderstätten, die Berufliche Bildung und die Berufliche Integration:

Alle Mitarbeitenden und Teilnehmer können ihren Tätigkeiten unter Beachtung der allgemein gültigen Corona-Regeln weiterhin nachgehen. Besonderheiten können für Tätige in zu schließenden Läden, Kindertagestätten o.ä. gelten; bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Einrichtungsleitung.

 

Für die Wohnhäuser gilt:

Anders als im Frühjahrs-Lockdown sind erfreulicherweise auch die Bewohner*innen in unseren gemeinschaftlichen Wohnhäusern nicht abgeschottet. Es dürfen allerdings vorläufig nur zwei zu registrierende, feste Personen zu Besuch kommen, die außerdem einen maximal 24 Stunden alten, negativen Coronatest vorweisen müssen. Auch hier gilt, dass Sie bitte Ihre Wohnhausleitung kontaktieren.

Der für uns wichtige Paragraf der Landesverordnung hier.