Die angestellten Mitarbeiter*innen werden durch den Betriebsrat vertreten. 
Die Beschäftigten der Werkstätten durch den Werkstattrat, die Frauen der Werkstätten durch die Frauenbeauftragte und die Bewohner*innen der Wohnhäuser durch die Bewohnerbeiräte. 

Diese Gremien sind die Selbstvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen. 

 

Die Selbstvertretungen werden für 4 Jahre gewählt. In dieser Zeit stehen die Selbstvertretungen den Beschäftigten und Bewohner*innen als Ansprechpartner*innen zur Seite. 

Die Rolle/ Aufgabe stärkt die gewählte Person darin, die anderen zu stärken und zu unterstützen, also zu „empowern“.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Werkstatträte und Frauenbeauftragten sind in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.

Im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) sind die Rechte und Pflichten der Bewohnerbeiräte fest verankert.


Die Ostholsteiner fördert die Mitwirkung von Menschen mit Beeinträchtigungen und unterstützt die Mitwirkungsgremien.

 

Beauftragter für Empowerment
Björn Kasper

 

Unterstützerin der Frauenbeauftragten

Gesa Gilbert