Selbstvertretung

Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht, ihre Interessen durch Mitwirkungsgremien zu vertreten.

Seit 2001 ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) in Kraft. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Werkstatträte in Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung. Durch das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) wird Menschen, die in einer Wohnstätte leben, ein Mitwirkungsrecht garantiert.

Die Ostholsteiner fördert die Mitwirkung von Menschen mit Beeinträchtigung und unterstützt die Mitwirkungsgremien.

 

Beauftragter für Empowerment
Björn Kasper